Kündigung durch AN während der Probezeit - Auszug aus Werkswohnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Laut Arbeitsvertrag -beträgt meine Probezeit 2 Wochen -habe ich 30 Tage jährlich Urlaubsanspruch (bei einer 5-Tage-Woche) Bisher habe ich keinen Urlaub genommen. Ich habe vor, so zu kündigen, dass ich meinem Arbeitgeber die Kündigung überreiche und schon am nächsten Werktag nicht mehr zur Arbeit erscheine. ... Es würde auch 9 Tage reichen, wenn der 1.11. innerhalb der Kündigungsfrist liegt, da dies in unserem Bundesland ein Feiertag ist.