ist eine Änderungskündigung gleich zu behandeln wie eine normale Kündigung?
vom 9.3.2015
25 €
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beantwortet von
Ich habe bei meinem CH Arbeitgeber eine Weiterbildungsvereinbarung, die mich verpflichtet 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in der Firma zu bleiben, oder anteilsmässig das Geld zurückzuzahlen für den Fall das ich kündigen werde. Nun steht mir wohl eine Änderungskündigung ins Haus, da aufgrund des starken € die Löhne angepasst werden sollen. a) Wenn ich den neuen Vertrag NICHT annehme, gilt dann diese Änderungskündigung wie eine normale Kündigung und ich muss das Geld nicht zurückzahlen?