Zulässige Bindungsfrist für Rückzahlungsklauseln bei Weiterbildung
vom 6.10.2011
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Arbeitsrechtler, die angemessene Bindungsdauer des Arbeitnehmers bei einer vom Arbeitgeber geförderten Fort- oder Weiterbildung bemisst sich u.a. nach der Dauer der Bildungsveranstaltung. Das oft zitierte BAG-Urteil 3 AZR 900/07 gibt eine Übersicht, sie beginnt mit: "Bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge ist eine Bindungsdauer bis zu sechs Monaten zulässig..." ... Meine Frage: 3 Jahre berufsbegleitendes Studium, ca. 25.000 € durch Arbeitgeber getragen und es hat keine berufliche Freistellung erfolgt, der Studienaufwand wurde ausschließlich in der Freizeit/Urlaub geleistet. 3 Jahre Bindungsfrist mit entsprechener Abschmelzung des Rückzahlungsbetrages.