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Ist die verlängerte Kündigungsfrist zulässig?

25. Juni 2007 17:33 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich bin 25 Jahre alt und arbeite seit 2 1/2 Jahren als Arbeitnehmer. Diese Stelle beinhaltet keinerlei Managementaufgaben. In nächster Zeit möchte ich mich umorientieren. Mein Vertrag schreibt jedoch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende vor. Gelten diese Kündigungsfristen für mich?

25. Juni 2007 | 19:39

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer längereren als die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 bis 3 BGB ist grundsätzlich möglich. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf dabei allerdings nicht länger sein als für den Arbeitgeber, § 622 Abs. 6 BGB .

Soweit für die verlängerten Kündigungsfristen eine Anwendung auf Gegenseitigkeit vereinbart wurde ist dies zulässig.

Die Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende ist dabei nicht zu beanstanden. Teilweise wird eine Kündigungsfrist in der juristischen Kommentierung von bis zu 12 Monaten als zulässig erachtet, wobei mir hierzu allerdings keine entsprechenden Entscheidungen belannt sind.

Soweit Sie also das Arbeistverhältnis vorzeitig beenden möchten, wären Sie auf das Wohlwollen des Arbeitgebers, z.B. in Form eines Aufhebungsvertages oder der Einwilligung zu einer verkürzten Kündigungsfrist angewiesen.

Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können, hoffe aber Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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