Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit - Rechtmäßigkeit der Ablehnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Johannes Kromer / Neckartenzlingen
Aktuell ist der befristete Arbeitsvertrag ausgelaufen, so dass ich nur einen Vertrag über 20 Stunden habe. Da ich dennoch von einer weiteren Verlängerung des zweiten Arbeitsvertrages ausgehe, habe ich jetzt schon bei meinem Arbeitgeber angefragt, ob im Anschluss an meine Elternzeit eine Verringerung der Arbeitszeit von 40 auf 30 Stunden möglich wäre. ... Da ich derzeit nur einen 20-Stunden-Vertrag habe, kann ich also im Prinzip gar keine Reduzierung auf 30 Stunden beantragen.