Beschäftigung nach der Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Nach der Elternzeit möchte ich gern weiterhin komplett von zuhause arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte mir aber jetzt keine Heimarbeit mehr anbieten, auch nicht die 4 Stunden, die in meinem Vertrag festgelegt wurden, sondern fordert, dass ich wieder vor Ort in der Bank arbeite, entweder außerhalb des Tarifvertrages (unter 15 Stunden pro Woche) oder 15 Stunden die Woche bzw. mehr. Habe ich einen Anspruch auf Heimarbeit, da ja zumindest 4 Stunden pro Woche in meinem Vertrag festgelegt waren?