Nach Elternzeit - Neue Aufgaben im alten Betrieb
vom 22.11.2016
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich Weiterbeschäftigung nach Elternzeit. Meine alte Stelle als Assistentin der Geschäftsführung gibt es nicht mehr, weswegen ich meinem AG angeboten habe, mir zu kündigen. Darauf will er sich nicht einlassen, vermutlich wegen der dann fälligen Abfindung, bzw pockert er wahrscheinlich, dass ich doch noch selber kündige.