Mit freundlichen Grüßen Firma A" In Punkt 9 meines Arbeitsvertrages steht folgendes: "Vertragsstrafe: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er schuldhaft die Arbeit nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt oder wenn er ohne Grund fristlos kündigt. Der Beschäftigte ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten insbesondere durch Eigentums- oder Vermögensdelikte sowie Tätlichkeiten schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers verletzt und den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung veranlasst. ... Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und kann gegen Forderung, soweit sie pfändbar sind, aufgerechnet werden.Der Arbeitgeber kann einen weitergehend Schaden geltend machen."