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Ausserordentliche Kündigung bei eigenmächtigen Urlaubsantritt

23. Februar 2015 08:19 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Hallo,
ich bin ein Kleinbetrieb mit 2 Arbeitnehmer. Letzte Woche befand ich mich im Urlaub und einer meiner 2 Angestellten nutze dies aus um ohne vorherige Anfrage bzw. Rückmeldung eigenmächtig Urlaub zu nehmen, obwohl die Arbeitnehmer wussten dass sie mich jederzeit telefonisch erreichen konnten. Da wir ein sehr kleines Team sind und direkt zusammenarbeiten ist das Vertrauensverhältnis sehr gestört. Ich möchte mich nun von diesem Mitarbeiter lösen. Eine Abmahnung existierte noch nicht. Der Mitarbeiter ist kürzer 2 Jahre bei mir beschäftigt. Ist eine fristlose Kündigung möglich, welche auch im Falle eines Rechtstreites Bestand hat oder geht nur der Weg einer ordentlichen Kündigung von einem Monat zum Monatsende? Was müsste eventuell bei einer außerordentlichen Kündigung als Begründung drin stehen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass eine fristlose Kündigung vor Gericht keinen bestand haben dürfte. Diese vor dem Hintergrund, dass das Verhalten des Arbeitnehmers allenfalls eine Abmahnung Wert sein wird.

Eine Abmahnung ist nach der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen nur dann nicht erforderlich (und sofort die fristlose Kündigung zulässig), wenn der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag zuvor ausdrücklich abgelehnt hatte und dem Arbeitnehmer parallel arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Fall angedroht wurden, sollte dieser dennoch eigenmächtig den Urlaub antreten.

Ich empfehle daher die ordentliche Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB ). Beachten Sie jedoch mögliche anderweitige Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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