(illegale) Arbeitnehmerüberlassung bei Werkstudenten? BAP Vertrag
vom 24.3.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer ist ordnungsgemäß an einer Hochschule immatrikuliert und darf als Werkstudent nur 20h pro Woche arbeiten (während des Semesters). ... Der Student leistet die gleiche Arbeit wie alle internen / festangestellten Mitarbeiter, verdient allerdings deutlich weniger als Kollegen. Der Arbeitnehmer musste aufgrund der Auftragslage für ca. 6 Monate deutlich mehr arbeiten als die vereinbarten 20h, es waren ca. 40h / Woche.