Stellenanzeige mit Geheimhaltungsfaktor bei einem Arbeitsvertrag mit Sachgrund
vom 27.2.2021
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Ein Tochterunternehmen mit der Gesellschaftsform gGmbH hat am 01.07.2019 einen neuen Arbeitsvertrag mit Sachgrund vereinbart, der bis zum 30.06.2021 befristet ist. Der § 13 (Agentur für Arbeit) gibt inhaltlich wieder: Der AN wird hiermit schriftlich vom AG darauf hingewiesen, dass er nach § 37 b SGBIII verpflichtet ist, sich innerhalb von drei Tagen nach Kts. einer Kündigung bzw. 3 Monate vor einem befristeten Arbeitsverhältnisses, persönlich beim AA arbeitssuchend zu melden.