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529 Ergebnisse für vertrag urlaubsanspruch

Muss ich die Kündigung so annehmen trotz Krankmeldung?
vom 29.6.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
habe meine kündigung am 15.5.2008 bekommen (fristgerecht) zum 31.5.2008.war aber bis einschliesslich 16.05.2008 mit wissen des arbeitgebers krankgeschrieben.hat mich danach freigestellt und will diese zeit aber nicht bezahlen.ausserdem will er nachweislich geleistete überstunden die mit ihm vereinbart waren nicht zahlen.war auf seine anweisung sogar samstags und sonntags im callcenter unter zeugen.habe auch noch 10 tage urlaubsanspruch die er nicht zahlen will.in meinem vertrag ist ein festgehalt von 1100 euro vereinbart überstunden sind nicht differenziert geregelt muste sogar von zu hause für ihn telefonieren was auch nachweisbar ist. jetzt behauptet er ich hätte die letzten monate zuviel geld bekommen soviele überstunden hätte ich nicht gemacht und will geld zurück .ausserdem hat er mir gekündigt aus betrieblichen gründen obwohl er für meine stelle jemand anderen eingesetzt hat obwohl er wuste das ich dann wieder harz4 empfänger werde und er mir zugesichert hat das er wenn er mir aus welchen gründen auch mal kündigen muss ich 2 monate zeit bekomme mir einen anderen job suchen kann.auch nicht eingehalten. wie soll ich mich nun verhalten bin auf das geld angewiesen für das ich ja auch nachweislich gearbeitet habe.
Urlaubsabgeltung/Auszahlung und Weihnachtsgeld
vom 9.12.2006 25 € Historischer Preis
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Da ich ab 11.12.06 wieder vermittlungsfähig und nicht krankgeschrieben bin, müsste mir ja eigtl. mein Urlaubsanspruch von 7,5 Tagen zustehen (Urlaubsabgeltung/Ausbezahlung), oder? ... Laut Vertrag steht mir eine betriebliche Sonderzahlung entsprechend den tariflichen Bestimmungen zu.
Anspruch auf kompletten Resturlaub
vom 4.8.2012 25 € Historischer Preis
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" Was gilt nun: Das Urlaubsgesetz, nachdem ich den vollen Urlaubsanspruch habe, oder gilt der Vertrag, den ich mit der Einrichtung abgeschlossen habe, so dass ich nur anteilig Urlaub erhalte.
Widerruf einer Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
vom 21.6.2008 20 € Historischer Preis
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Seit mehreren Jahren habe ich einen Vertrag mit 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. ... Ich habe diesen Entwurf nicht unterschrieben, weil er eine Regelung des alten Vertrags enthielt, die mich bei Bedarf seitens des Arbeitgebers zu 40 Stunden Arbeitszeit pro Woche verpflichtet hätte (für jeweils zwei Wochen im Monat). ... Vereinbarungen wie z.B. die Verteilung der Arbeitszeit waren mündlich mit den Teamleitern vereinbart und in einer Besprechung vom Geschäftsführer ausdrücklich akzeptiert worden. * mein volles Gehalt wurde weiterhin gezahlt, der Geschäftsführer erklärte dies damit, dass er der Buchhaltung noch nicht die Information über meine Vertragsänderung weitergegeben hatte.
Aufhebungsvertrag Muster
vom 3.3.2015 48 € Historischer Preis
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. § 4 Ausgleich aller Ansprüche Der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Werkstudent - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
vom 19.11.2004 12 € Historischer Preis
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Seit über zwei Jahren arbeite ich in dieser Firma, habe weder Urlaubsanspruch geltend gemacht noch war ich auch nur einen Tag krank, den ich nicht freiwillig wieder reingeholt hätte. ... Es besteht Übereinstimmung darüber, dass das Aushilfs-Arbeitsverhältnis lohnsteuerpflichtig ist und der Vorlage einer Lohnsteuerkarte bedarf, jedoch als kurzfristiges Aushilfs-Arbeitsverhältnis nicht der Vesicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt. " Der so geschriebene Vertrag - getitelt mit: Aushilfsvertrag (Werkstudenten) - galt erstmals nur zwei Monate, dananch wurde der Vertrag bereits mehrfach immer um ca. ein halbes Jahr verlängert. ... Obwohl in meinem Vertrag steht, das die Betriebsvereinbarungen gelten und in diesen kein ausdrücklicher Unterschied zwischen Angestellten und Werkstudenten gemacht wird behauptet mein Chef das ich keinen Anspruch habe, da ich nur auf Stundenbasis bezahlt und abgerechnet werde und zudem keine Sozialabgaben für mich geleistet werden.
ALG_I-Berechnung durch Freistellung in Teilzeit-Phase verschoben
vom 19.9.2016 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Oktober 2015 (Auflösungs-Vertrag vom 2. ... HINWEIS 1: Im Vertragstext meiner Freistellung (s.o.) wird explizit die - auch beabsichtigte und umgesetzte - Verpflichtung zur Anrechnung ''''offener Urlaubsansprüche und Freizeitausgleichsansprüche'''' im Freistellungs-Zeitraum manifestiert; dies sollte (gemäß anderem Internet-Rechtsanwalt) eben als Indiz für den regulären Fortbestand eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausreichend sein; damit sollte durch die Freistellung auch KEIN ALG_1-Anspruch erwachsen, d.h. die Freistellung leistungsrechtlich nichtig sein ?!... ... und mein Freizeit-Block (3 Jahre) aufgrund einer ''''Schnupper''''-Teilzeit nur zeitlich eingeschränkt war (Vertrag zur ''''Schnupper''''-Teilzeit von 1 Jahr liegt vor, dieser wurde zweimalig verlängert und lief dann Februar 2015 aus...) ?
Prüfung Arbeitsvertrag - speziell die Wettbewerbsklausel
vom 28.3.2008 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Soviel ich weiss, ist diese Klausel in diesem Vertrag unverbindlich, da keine Summen gennant werden bei Verletzung derselben. ... In Ausnahmefällen ist eine Übertragung von Urlaubsansprüchen ausschließlich in das nächste Kalenderjahr und für ein Maximum von 5 Tagen möglich. ... Zeiten der Freistellung werden auf etwaige Urlaubsansprüche angerechnet.