Kündigung in der zweiten Jahreshälfte - pro rata temporis Klausel gültig?
vom 17.7.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
In meinem Vertrag steht bzgl. Urlaub ausschließlich folgender Satz: "Der Urlaubsanspruch der Mitarbeiterin beträgt 26 Arbeitstage pro Jahr, anteilig für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses".