Arbeitsrecht - Welche Kündigungsfrist gilt?
Dies ist der Sachverhalt: •Eintritt in die Firma ab 2011 •Aufhebungsvertrag 2013 da Wechsel zu einer Tochterfirma/neu gegründeten Partnerfirma oIm Aufhebungsvertrag steht, dass der Urlaubsanspruch mit rübergenommen wird oAber auch: „Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrags keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei bestehen" •Neuer Arbeitsvertrag 2013 enthält folgenden Satz: Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit gilt 2011 •Erneuter Aufhebungsvertrag 2014, aufgrund erneuten Wechsels innerhalb der Arbeitgebergruppe, gleiche Urlaubsübernahme und keine Ansprüche-Formulierung. •Aktueller Arbeitsvertrag seit 2014 okein Zusatzsatz mehr, welcher die Betriebszugehörigkeit erwähnt oKündigungsfrist laut Vertrag; Nach Ablauf der Probezeit vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.