Auslandsarbeitsvertrag
vom 31.7.2007
50 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
., man beabsichtigt meinen Arbeitsvertrag zu kündigen, ihn aber in veränderter Form weiterzuführen: a) Mein Gehalt aus Deutschland soll ab 1.7. bis zum Ende d.J. jeweils um 1/6 monatlich auf Null reduziert werden. b) Ab 1.1.2008 muss/soll ich somit mein Gehalt dann 100%ig aus Provisionserlösen, falls vorhanden, über die brasilianische Niederlassung darstellen. Der GF der deutschen Firma ist generell der Meinung, dass gar kein Anstellungs- oder Arbeitsvertrag existiert, da der Beratervertrag ausgelaufen ist, und es sonst nur einen ab 1.01.1998 geltenden Vertretungsvertrag zwischen der deutschen Firma und der Niederlassung gibt, der nichts bezüglich meiner Vergütung enthält. ... Auf Anfrage hat mir der frühere Inhaber der Firma übrigens bestaetigt, dass nach seiner Meinung ein Arbeitsvertrag vorlag.