Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Arbeitsentsendung / zusätzliches Aufgabengebiet

28. September 2011 15:36 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in einer Niederlassung leitend tätig und zuständig für ein bestimmtes Regionalgebiet. Gestern wurde mein Kollege aus der Nachbarniederlassung entlassen und nun besteht die Möglichkeit, daß ich dessen Aufgaben/Gebiet zusätzlich zu meinem bestehenden Gebiet noch zugewiesen bekomme.

Da ich bereits bisher komplett ausgelastet bin, möchte ich dieses ablehnen. Ist das arbeitsrechtlich möglich und ggf. mit welcher Begründung ? (gesundheitlich z.B.)

Vielen Dank !!


28. September 2011 | 16:47

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Wenn der Arbeitgeber Ihnen weitere Aufgaben zuweisen will, geht das in diesem Fall schon in die Richtung einer Änderung des Arbeitsvertrages.

Grundsätzlich unterliegt der Arbeitnehmer dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das heißt, dass man kleinere Änderungen im Aufgabengebiet hinnehmen muss.

Wenn der Arbeitgeber Ihnen aber noch ein völlig neues und eigenständiges lokales Gebiet zu Ihren bisherigen Aufgaben dazugeben will, kann er das nicht ohne Weiteres machen.

Dann muss der Arbeitsvertrag geändert werden. Eine solche Änderung ist einseitig nicht zulässig und Sie könnten die Zustimmung verweigern.

Der Arbeitgeber kann dies dann nur mit einer Änderungskündigung durchsetzen, wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen würden.

Es ist wohl auch nicht vertretbar, Ihnen ein weiteres komplettes Gebiet aufzudrücken.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER