Urlaubsanspruch bei 4-Tage-Woche
vom 12.1.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Laut Arbeitsvertrag sind gesetzlichen Feiertage frei. Es besteht laut Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch i. ... Beispielsweise wurden auch für die Woche vom 02.01.2006-06.01.2006 fünf Tage Urlaub abgezogen, obwohl Freitag in Bayern ein Feiertag war.