Freiberufler - Vorrang von mündlicher/belegbarer Vereinbarung vs. Vertragsklausel ?
vom 24.6.2014
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Im Vertrag dagegen wurde "10% der von mir vermittelten Umsätze" festgelegt. ... Der Kunde möchte jetzt vorzeitig den Vertrag kündigen und droht nun - mit Verweis auf den Vertrag - auf Rückzahlung des seiner Ansicht nach zuviel gezahlten Geldes. ... + Der Vertrag enthält folgende Schriftformklausel: "Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.