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Mindestlohn

29. Januar 2007 10:08 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


10:28

Hallo!
Ich arbeite im Außendienst einer Versicherung und wurde nun leider gekündigt.
Da einige Teile des Gehalts nun widerrufen wurden, wüßte ich gerne, ob das rechtens ist.

Grundgehalt waren ca. 1400,. pro Monat
Hinzu kamen noch eine Pauschale für Fahrtkosten, sowie eine Provisionsgarantie.
Laut Arbeitsvertrag habe ich nur Anspruch auf die EUR 1400,-, der Rest ist widerruflich.
Somit soll ich nun für den Rest der Zeit lediglich EUR 1400 erhalten.
Ist das rechtens? Laut meiner Auffassung müsste ich doch mindestens den tariflichen Mindestlohn erhalten, oder?

29. Januar 2007 | 10:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern ein tariflicher Mindestlohn vereinbart worden ist, steht Ihnen dieser auch zu. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass der Mindestlohn dann tatsächlich auch - und sei es über den Tarifvertrag - vereinbart worden sein muss. GESETZLICHE Mindestlöhne gibt es derzeit nur in einigen wenigen Branchen, nicht im Versicherungswesen.

Hier sollte der Arbeitsvertrag aber nochmals individuell geprüft werden, was in diesem Forum so nicht möglich ist. Denn wenn die Pauschale und Provisionsgarantie als Teil des Entgeltes dargestellt worden ist, wird ein einseitiger Widerruf nicht so einfach möglich sein.

Daher kann ich Ihnen nur empfehlen, den Vertrag und den ggfs. bestehenden Tarifvertrag individuell prüfen zu lassen.

Geprüft werden sollte auch, ob die Kündigung so rechtens ist, wobei Sie aber ggfs. innerhalb von drei Wochen dagegen Klage erheben müssen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 29. Januar 2007 | 10:18

So gesehen müsste ich nach meinem Verständnis Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn haben, denn der Tarifvertrag ist doch für alle Versicherungen verbindlich, oder?

Rückfrage vom Fragesteller 29. Januar 2007 | 10:21

So gesehen müsste ich nach meinem Verständnis Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn haben, denn der Tarifvertrag ist doch für alle Versicherungen verbindlich, oder?

Rückfrage vom Fragesteller 29. Januar 2007 | 10:22

So gesehen müsste ich nach meinem Verständnis Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn haben, denn der Tarifvertrag ist doch für alle Versicherungen verbindlich, oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Januar 2007 | 10:28

Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern der Tarifvertrag besteht und in Ihrem Fall anzuwenden wäre, ja.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

(2929)

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