Arbeitsvertrag: "Kündigung aus wichtigem Grund", gilt auch für mich?
vom 20.9.2013
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitsvertrag sieht folgende Regelung zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vor: "Dieser Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. ... Eine Kündigung zum 31. ... - Welche Konsequenzen müsste ich fürchten wenn ich eine Kündigung zum 31.