Aufhebung des Arbeitsvertrages mit Abfindungszahlung
vom 5.2.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
ich bin angestellt seit Juli 1988 im Öffentlichen Dienst - also knapp 20 Jahre (bisher angelehnt dem BAT - seit Januar 2008 übernommen in den TVöD Land); Unkündbarkeit - so wie sie ja bei mir besteht - wurde in den neuen Tarifvertrag mit übernommen. ... Anmerkung von mir: mein Arbeitsvertrag wurde vom Landeskirchenamt kirchenaufsichtlich genehmigt, so ist die Landeskirche mit verantwortlich für die Anstellungsverträge.