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Verpflichtung, Privat-KFZ für Dienstfahrten einzusetzen ?

16. Januar 2006 14:09 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christoph Domernicht

Guten Tag,
ich bin als interner IT-Berater in einer grossen Firma angestellt und habe bisher für Dienstfahrten an versch. Standorte für die jew. Fahrten einen Firmen-PKW zur Verfügung gestellt bekommen. Nach einer org. Änderung sieht sich mein neues Management nicht mehr in der Lage, dieses Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und will mich dazu verpflichten, mein Privat-KFZ zu nutzen. Ist dies überhaupt erlaubt oder kann ich es grundsätzlich ablehnen ?
(Metallbranche, Tarifvertrag K7)

Sehr geehrter Fragesteller,

eine Verpflichtung zur Nutzung Ihres eigenen Pkw für Dienstfahrten besteht nur dann, wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Fehlt eine solche Verpflichtung, können Sie die Verwendung Ihres Privat-Pkw für Dienstfahrten verweigern.

Da Sie als interner IT-Berater beschäftigt werden, halte ich dies für wenig wahrscheinlich. Bitte werfen Sie aber auf jeden Fall einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, ob dort eine Regelung enthalten ist, die Ihnen die Nutzung Ihres Privat-Pkw für Dienstfahrten vorschreibt.

Zum Inhalt des Arbeitsvertrag gehören aber auch die Regelungen des Tarifvertrags. Sie weisen darauf hin, dass der Tarifvertrag K 7 der Metallbranche Anwendung auf Ihr Arbeitsverhältnis findet. Dieser liegt mir leider nicht vor und ich konnte dessen Inhalt auch im Internet nicht ermitteln. Hier gilt das gleiche wie beim Arbeitsvertrag. Ich wäre erstaunt, wenn der Tarifvertrag eine Regelung enthielte, die Ihrem Arbeitgeber ein Recht gäbe, Sie bei Dienstfahrten zur Verwendung Ihres Privat-Pkw zu verpflichten.

Zuletzt halte ich es für möglich, dass sich Ihre Frage auf einen anderen Aspekt richtet. Vielleicht meinen Sie lediglich die Pflicht Ihres Arbeitgebers, Ihnen die Fahrten zu den anderen Standorten Ihrer Firma zu vergüten. Soweit Sie als interner IT-Berater für eine Reihe von Standorten zuständig sind, könnte eine sogenannte Einsatzwechseltätigkeit vorliegen. Dann wäre eventuell die Anfahrt von Ihrem Wohnort zu den einzelnen Standorten Ihrer Firma keine Dienstfahrt, sondern eine reguläre Anfahrt zum Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber nicht zu erstatten hat. Hierzu fehlen mir aber weitere Angaben.

Für eine weitere Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Domernicht
Rechtsanwalt





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