Erklärung zu Vorstrafen, Arbeitgeber
vom 22.4.2012
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ein privater Arbeitgeber (nicht öffentlicher Dienst, Behörde oder dergleichen) verlangt aus betriebsrechtlichen Gründen von seinen Mitarbeitern, egal welcher Betriebszugehörigkeitsdauer, eine Selbstauskunft in Form einer Erklärung zu Straftaten der letzten 5 Jahre. 1.