Proaktive Kommunikation Arbeitgeber bei Veränderung der gesetzlichen Kündigungsfrist
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Wenn im Arbeitsvertrag folgender Absatz bezüglich Kündigungsfrist vermerkt ist: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15ten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Solche Verlängerungen der Kündigungsfrist hat auch der Mitarbeiter bei Kündigung einzuhalten." ... ist dann der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Verlängerungen der Kündigungsfrist, aufgrund der Dauer des Arbeitsverhältnisses (nach 2 Jahren, 5 Jahren, 8 Jahren etc.) oder durch eine Veränderung der Gesetzgebung, dem Arbeitnehmer gegenüber proaktiv zu kommunizieren?