Angabe der Arbeitszeit im Arbeitszeugnis
vom 6.7.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Guten Abend, ich habe seit 2014 (bis 12/2020) in einer Firma gearbeitet, habe jedoch meine Arbeitszeit zweimalig angepasst: 09/2014 - 12/2018: Vollzeit (=41,65 Wochenstunden) 01/2019 - 08/2019: Stunden reduziert auf 5,5 Wochenstunden (nach Geburt meines Sohnes) 09/2019 - 12/2020: 6,5 Wochenstunden. ... Ich habe mehrfach bei meinem ehemaligen Arbeitgeber um Korrektur gebeten (nachweisbar per Fax), erhielt jedoch final nur die Aussage, dass "detaillierte Arbeitszeiten im Zeugnis nicht erwähnt werden."