Sr geehrter Ratsuchender,
ich gehe davon aus, dass Sie die rechtliche Zulässigkeit dieser Klauseln geklärt haben möchten.
zu 1.)
Diese Klausel ist in der Tat durchaus üblich und auch wirksam, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nach der Arbeitszeitordnung nicht im Einzelnen eingehalten werden. Für einen Verstoß gibt Ihre Frage so nichts her.
zu 2.)
Auch diese Klausel ist zulässig.
Bei beiden Klauseln müssen Sie beachten, dass die Wirksamkeit der Reihenfolge nach geprüft wird:
Arbeitsvertrag
Tarifvertrag
Gesetz
was bedeutet, dass die Individualabrede vor dem Tarivertrag und dieser vor dem Gesetz geht, SOFERN gesetzliche Bestimmungen nicht gravierend zum Nachteil des Arbeitnehmers verletzt werden.
Davon ist nach diesen Informationen nicht auszugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Vielen Dank für ihre Antwort, nur noch diese Fragen
zu 1 Da ich keine festen Stunden habe und erst gegen Ende des Jahres der Stundenschnitt ermittelt werden kann was sind dann Überstunden / Mehrarbeit. Also kann ich auch keine Aufzeichnungen führen oder Mehrarbeit genehmigen lassen. Da erst am ende des Jahres rauskommt ob mehrarbeit/Überstunden geleistet wurde.Also was muß ich genehmigen oder gegenzeichnen lassen ?
zu 2
Verstehe ich das richtig . Wenn ich aus einer privaten Unfallversicherung Geld bekomme erhalte ich von der Firma kein Krankengeld ?
zu 1.) Sie sollten alle Stunden aufschreiben und gegenzeichnen lassen. Benutzen Sie hierfür TÄGLICH ein Buch/eine Kladde, in dem Sie Anfangs-/Endzeiten und die Pausen aufführen. Klappt das mit dem Gegenzeichnen nicht, lassen Sie einen Kollegen unterschreiben.
Anhand dieser Aufzeichnungen können Sie dann die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten nachweisen und Ihre Lohnabrechnung überprüfen.
zu 2.) Nein; diese Klausel ist so zu verstehen, dass nur Ersatzansprüche gegen den Verursacher (z.B. Unfallgegner) oder dessen Versicherung abgetreten werden. Ihe private Vorsorge wird davon nicht berührt.