Kündigungsfrist einer Teilzeitkraft bei Eigenkündigung, also durch den Arbeitnehmer
vom 30.11.2012
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Wir hätten folgende Frage: - wie lange ist die von ihr einzuhaltende Kündigungsfrist? Gilt hier § 622 BGB, Abs. 1, wonach sie als Arbeitnehmerin 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. bzw. letzten Tag des Kalendermonats einzuhalten hat? Für eine schnelle Beantwortung wären wir Ihnen sehr dankbar, da sie nächste Woche kündigen will, um nicht unnötig lange in der Apotheke arbeiten zu müssen, es aber zu befürchten steht, dass die Apothekenleitung mit Hinweis auf die gestaffelte Kündigungsfrist nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses eine 4-Wochen-Kündigungsfrist ablehnen wird.