Beidseitige Verlängerung der vertraglichen Kündigungsfrist - Änderungskündigung nötig
vom 13.11.2007
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Im Rahmen einer Gehaltserhöhung eines Mitarbeiters möchten wir die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von 4 Wochen auf 3 Monate zum Monatsende für beide Parteien ändern/verlängern. Genügt hier ein schriftlicher Nachtrag zum Arbeitsvertrag oder müssen wir eine Änderungskündigung aussprechen?