Umstrukturierung mit (geplanter) betriebsbedingter Kündigung, zulässig? Maßnahmen?
vom 10.10.2005
40 €
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Die zweite Frage ist, ob ich vorsorglich, begleitend oder prinzipiell gegen den Entzug von Verantwortung und Entscheidungskompetenz vorgehen kann oder sollte: Schließlich überträgt mein Arbeitgeber meine Arbeit an jemanden, der diese Aufgabe niemals wahrgenommen hat, und die letzten Jahre bei einer technischen Stabsstelle, nicht bei einer kaufmännisch für Ergebnisse zuständigen Stelle beschäftigt war. Wenn so etwas zulässig wäre, könnte ja jeder Arbeitgeber eine Umstrukturierung verkünden, und nach freiem Gutdünken zunächst die Arbeitnehmer, die er loswerden will, durch die ihm genehmen ersetzen, und sie dann als überzählig betriebsbedingt kündigen.