Vertragsstrafe - Kündigung des Arbeitsvertrages
vom 27.4.2012
28 €
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Dieser hat mich aus einem bestehenden Vertrag mit einer gewissen Summe abgelöst. Folgendes steht im Vertrag: (1)Die ersten 12 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann jede Partei ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. (2) [...]Im Gegenzug verpflichtet sich der Mitarbeiter auf eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten.