Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
sofern die Probezeit besteht, kann das Arbeitsverhältnis mit der im Vertrag genannten Frist von beiden Seiten ohne Begründung gekündigt werden.
Die nun ausgesprochene fristlose Kündigung durch die Rechtsanwältin (sehen Sie zunächst einmal nach, ob eine Originalvollmacht Ihres Arbeitgebers dem Schreiben beilag; ansonsten sollten Sie unverzüglich wegen Formmangels die Kündigung zurückweisen) bedarf einer Begründung, die aber auch enthalten ist.
Sofern Sie mit der Begründung nicht einverstanden sind, können Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen (was auch in Hinblick auf die Sperrzeit ratsam wäre), wobei dann aber ggfs. Ihre Mitfahrerin als Zeuge gegen Sie auftreten könnte.
Die Probezeit und Ihre Krankschreibung spielen bei der fristlosen Kündigung keine Rolle.
Auch bezüglich des Schadensbetrages kann ich Ihnen wenig Hoffnung machen, da ein Arbeitnehmer bei grob fahrlässigem Verhalten anteilig bis komplett den entstandenen Schaden zun ersetzen hat. Und Ihr Verhalten fällt darunter. Denn Sie dürfen halt nur so schnell fahren, dass Sie JEDERZEIT gefahrlos anhalten können. Wenn es nun so nebelig gewesen ist, hätten Sie schlicht und einfach noch langsamer fahren müssen.
Ob der Betrag aber in der Höhe berechtigt ist, kann ich in diesem Forum nicht prüfen; hierfür ist eine individuelle Beratung durch einen Kollegen vor Ort (siehe Button "Hilfe") notwendig.
Diesen sollten Sie schnell aufsuchen, wobei Sie beim Amtsgericht ggfs. vorab Beratungshilfe beantragen können; der Kollege rechnet dann mit dem Amtsgericht ab.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können; aber "Schönschreiberei" hilft Ihnen nicht weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle