Kündigung nach 14 Jahren Mitarbeit im Betrieb - was ist zu beachten?
vom 28.8.2013
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
. § 11 Vertragsstrafe Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an, löst er das Arbeitsverhältnis unter Vertragsbruch oder wird der Arbeitgeber durch schuldhaft vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlaßt, so hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertrags¬srafe in Höhe des Bruttoentgelts einer Woche zu zahlen.