Kündigungsfristen bei Anwendung des §622
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In meinem Arbeitsvertrag mit meinem derzeitigen Arbeitgeber steht zu Thema Kündigung folgendes: "Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Es wird vereinbart, dass die Kündigungsfristen entsprechend §622 Abs. 2 und 3 BGB für den Arbeitnehmer sowie den Arbeitgeber gelten. die Frist beginnt mit dem folgenden Tag zu laufen, nachdem die Kündigung zugegangen ist." ... An welche Kündigungsfrist muss ich mich halten?