Urlaubsanspruch bei vorübergehender Mehrarbeit
vom 22.1.2014
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Arbeitsvertrag bzw. vereinbarte Arbeitszeiten liegen nicht vor, da mir noch die Erfahrungswerte fehlten, sie arbeiten beide bei entsprechendem Bedarf, das ist oft schwankend, ausgezahlt werden jeweils die gearbeiteten Stunden. ... Nun fordert die Küchenhilfe für diese Arbeitszeiten (sowie für erhöhten Einsatz in der Küche für 3 Wochen wegen Mehrarbeit aufgrund von Krankheit einer Vollzeitkraft) auch einen Urlaubsanspruch.