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Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung

29. Juni 2007 15:35 |
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Arbeitsrecht


ein mitarbeiter erscheint nicht zur arbeit um 8.30 gemäß schichtplan. es erfolgt keine absage wegen krankheit oder ähnliches. dieser mitarbeiter ist telefonisch auch nicht erreichbar.

abends um 19. uhr meldet sich der mitarbeiter krank bei eine kollegin, nicht beim vorgesetzten.
kann ich abmahnen, mit welcher stichfeste begründung ?

Sehr geehrter Rechtsuchender,
aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, § 5 Abs. 1 ergeben sich folgende gesetzliche Eckdaten für die Krankmeldung:
1.
Grundsatz: unverzügliche Information des Arbeitgeber;
2.
Dauert die Krankheit länger als 3 Tage (Attest des Arztes), so muss der Arbeitnehmer den Krankenschein am folgenden Tag abgeben.
3.
Überschreitet die Krankheitsdauer auch die 3 Tage, so muss ein erneuter Krankenschein vorgelegt werden.

Unter Maßgabe dieser Fristen muss der Arbeitnehmer unverzüglich -das heißt - ohne schuldhaftes Zögern - die Krankmeldung abgeben.
Sind Sie in eine Branche tätig, in der der Arbeitnehmer nicht ersetzt werden kann, dann muss er Sie sofort informieren.
Erfolgt diese Information nicht, können Sie bis zum Einreichen der Krankmeldung die Lohnzahlung aussetzen. Legt er den Krankenschein vor, bekommt er aber ab Krankschreibung den Lohn fortgezahlt.
In Ihrem Fall ist es wichtig, was im Arbeitsvertrag für eine Frist für Krankmeldungen enthalten ist. Diese Regelung müssten Sie erst prüfen.
Enthält dieser ein Verpflichtung zur sofortigen Meldung oder haben Sie diese Pflicht mit allen Arbeitnehmern ausdrücklich vereinbart und verletzt der Arbeitnehmer diese Pflicht, so können Sie den Arbeitnehmer wegen dieser Pflichtverletzung abmahnen.

In dieser Abmahnung müssen Sie das Fehlverhalten darstellen, den Arbeitnehmer auf die entsprechende Regelung hinweisen und die Konsequenzen bei nochmaligen Verstoß aufzeigen.
Diese Abmahnung müssen Sie dem Arbeitnehmer aushändigen und ihn notfalls dazu anhören.
Konnte der Arbeitnehmer das ärztliche Attest nicht eher einreichen (Unfall, bettlägerig, stationär im Krankenhaus aufgenommen) ist die Abmahnung wieder zurück zu nehmen.
Ich hoffe diese kurze Übersicht hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
Balan Stockmann & Partner

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