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287 Ergebnisse für vertrag vertragsstrafe

Kündigungsfrist Arbeitnehmer, (Günstigkeitsprinzip, Definition Frist=Zeitraum)
vom 2.4.2024 für 42 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Da aufgrund der Klausel im Vertrag die Frist sich von 4 Wochen (28 Tage) auf 1 Monat erhöht hat. Allerdings hat sein AG mitgeteilt, dass der Vertrag erst am 30.04. beendet wird, da sich laut der Klausel im Vertrag nicht nur die Frist vom 28 Tage auf 1 Monat erhöht hat (wie auch beim AG durch Betriebszugehörigkeit), sondern auch die Möglichkeit für den Arbeitnehmer den Zeitpunkt 15. des Folgemonats zu wählen, nicht mehr als Beendigungszeitpunkt frei gewählt werden kann. ... A. dafür da sein, damit gültige Gesetze nur dann durch Verträge angepasst werden, wenn der Arbeitnehmer dadurch nicht weniger Rechte hat, sondern es für den Arbeitnehmer sogar vllt. besser ist, als die gesetzliche Regelung?
Kündigung vor Arbeitsantritt - gültig?
vom 10.4.2014 40 € Historischer Preis
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Auch gibt es keine Regelung über eine Vertragsstrafe. ... Text=2%20AZR%20324/03" target="_blank" class="djo_link" title="BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03: Kündigung vor Dienstantritt">2 AZR 324/03</a>) In meinem Vertrag steht über Kündigung folgende Regelungen: 1. Der Vertrag beginnt am 1.7.2014 2.
Arbeitgeber belogen - Konsequenzen?
vom 14.7.2011 25 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe über mehrere Monate meinen Arbeitgeber über den Fortschritt eines von mir betreuten Projektes belogen. Das Projekt ist leider nicht so schnell vorangekommen wie geplant und bei den kritischen Nachfragen habe ich schließlich aus Angst um den Arbeitsplatz geschwindelt. Auch der Kunde hat daraufhin nicht ganz richtige Informationen über den Fortschritt erhalten.
Auflösung eines Arbeitsvertrages
vom 18.8.2011 45 € Historischer Preis
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Ich beabsichtige eine neue Arbeitsstelle anzutreten. Ich bekomme den neuen Job aber nur, wenn ich am 1.10. anfangen kann. Mein bisher laufender Arbeitsvertrag enthält eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.
Folgen bei Nichterscheinen am Arbeitsplatz Verweigerung der Arbeit?
vom 17.5.2017 25 € Historischer Preis
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Wenn sich der Arbeitnehmer nun nicht mit Arbeitgeber A über eine frühzeitige Auflösung des Arbeitsvertrags einigen kann, mit welchen Strafen oder Konsequenzen müsste der Arbeitnehmer rechnen, wenn er bei Arbeitgeber B den neuen Vertrag unterschreibt und bei Arbeitgeber A nicht mehr erscheint? ... Hinweise: - Im Arbeitsvertrag steht nichts bzgl. einer eventuellen Vertragsstrafe etc. - Die Tätigkeit bei Arbeitgeber A ist eine kaufmännische Tätigkeit.
Kundenschutzklausel im Arbeitsvertrag
vom 8.3.2012 30 € Historischer Preis
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Für jede Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen gemäß Absatz 1 hat der Arbeitnehmer an die Firma xxxxx eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000 zu zahlen. Bei andauernden Verstößen wird die Vertragsstrafe für jeden Monat neu verwirkt.
Arbeitsrecht , mal etwas komplizierter
vom 30.5.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bin 37 Jahre und bin seit 15 Jahren als Steuerfachangestellte tätig, wohne alleine (kein Unterstützer) Vertrag mit Steuerberater (alter AG), als Steuerfachang.seit 01.02.2005 Kündigung durch Stb. am 21.04.2006 zum 30.06.2006 (Kündigungsfrist: 6 Wo. zum Quartalsende) Kündigung ist von mir am 21.04.2006 unterschrieben worden (Nötigung) Habe keine schriftliche Abmahnung / Kritik bekommen Ich weiß, dass ich nach dem Gesetz nur 3 Wochen Zeit habe, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen, und auch nur, wenn in dem Unternehmen mehr als 10AN tätig waren. ... „Standardvertrag“: - mit einer der ........- Gruppe angehörigen Personaldienstleistungs-GmbH / war nicht besprochen - EinJahresVertrag / nicht abgesprochen - soll mich verpflichten, bei Bedarf mich in eine andere Niederlassg.Versetzen zu lassen - gleich bleibende Tätigkeit geschieht nur unter Vorbehalt - 1.600€ Brutto mtl., kein Weihnachtsgeld o.ä. / 40h pro Woche, alle anderen arbeiten 39h (1.800€ waren besprochen m.Option in 3 Monaten mehr zu bekommen) - „Urlaub orientiert sich an der jeweiligen Tätigkeit, max. 30 Tage Urlaub - Vertragsstrafe, falls der Vertrag nicht angetreten wird i.H. von 2 Brutto – Monatsgehältern - der Tarifvertrag findet keine Anwendung - zurückdatiert auf den 10.05.2006 (erhalten heute 29.05.2006) Fakt ist, dieser Vertrag ist nicht annehmbar.
Ungültige Dienstwagenklausel vor Abschluss
vom 11.8.2019 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Da ich nun weiss, dass diese Klausel im Falle meiner Kündigung mit grosser Wahrscheinlichkeit ungültig ist (so zumindest die mir bekannten Infos und Rechtsprechungen) und ich zudem auch nicht vor habe in den nächsten Jahren zu kündigen, bin ich der Meinung, denn Vertrag so zu unterschreiben.
Rückzahlungsvereinbarung
vom 20.6.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es wurde eine RZV für einen Flugzeugmuster-Lehrgang geschlossen. Inhalt: Rückzahlung von Lehrgangskosten, Übernachtungs-/Reisekosten, Reisespesen + Lohnfortzahlung. Ein Satz besagt, dass 1/24 pro Beschäftigungsmonat erlassen wird, sobald das Flugzeugmuster in die Wartungs-Lizenz eingetragen wurde (Rückzahlungsbeginn).
Wettbewerbsklausel als selbständiger Berater
vom 11.7.2017 28 € Historischer Preis
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Guten Tag, im Rahmen eines Projekts unterstützt meine GbR A, deren Gesellschafter ich bin, als Subunternehmer eine Firma B bei der Leistungserbringung bei einem ihrer Kunden C (GbR A ist Subunternehmer der Firma B; Firma B hat Vertrag zur Leistungserbringung mit Kunde C). Diese Firma B (Auftraggeber) hat in Ihrem Vertrag mit GbR A (Auftragnehmer) folgende Klausel für den Kundenschutz niedergeschrieben: "Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bis zu 24 Monate nach Beendigung dieser Vereinbarung weder direkt noch indirekt für Kunden des Auftraggebers im Zusammenhang mit Projekten, von denen er durch die Vereinbarung Kenntnis erlangt hat, tätig zu werden. ... Bei Zuwiederhandlung schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10000€."
Kunden vom ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren
vom 24.4.2018 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor kurzem habe ich mich selbstständig gemacht. Im Arbeitsvertrag von meinem ehemaligen Arbeitgeber stand folgendes drin: Verschwiegenheitspflicht 1. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie betriebswirtschaftliche Angelegenheiten vertraulicher Natur geheim zu halten und ausschließlich für betriebliche Zwecke zu verwerten.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot + Karenzentschädigung - Arbeitsrecht
vom 10.12.2019 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Zitat im Arbeitsvertrag (Kann Fehler enthalten, wurde mit OCR kopiert): " § 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbständiger oder sonstiger Welse für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem solchen Unternehmen verbunden ist. ... Das Wettbewerbsverbot gilt auch zu Gunsten von mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen. (2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. (3) Das Wettbewerbsverbot tritt nicht in Kraft, wenn der Arbeitnehmer bei seinem Ausschneiden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Regelaltersrente in Anspruch nehmen kann oder das Anstellungsverhältnis zum Zeltpunkt des Ausscheidens weniger als 12 Monate bestanden hat (4) Für jede Handlung, durch die der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot nach Abs . 1 und Abs. 2 schuldhaft verletzt, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Ausscheiden) zu bezahlen. ... Abs. 1, wird die Vertragsstrafe für jeden angefangen Monat in dem das Dauerschuldverhältnis besteht, neu verwirkt. (5) Im Übrigen gelten die Vorschriften der§§ 74 ff.
Entschädigungsanspruch bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot
vom 3.2.2009 100 € Historischer Preis
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HGB in ihrer jeweiligen Fassung. (3) Verstößt Herr X gegen das Wettbewerbsverbot, so hat er Firma Y eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 3300 zu zahlen. Im Falle eines Dauerverstoßes (Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen länger als ein Monat) ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt, in Ihrer Höhe aber auf EUR 6000 beschränkt.