Kam ein Arbeitsvertrag zu stande?
vom 16.1.2014
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, nach einem Bewerbungsgespräch wurde eine E-Mail an den potentiellen Arbeitgeber verschickt. Welche auf ein Telefonat bezug nimmt und bestätigt, das man die Arbeit am vereinabrten Termin aufnehmen möchte. Des weiteren wurde um die Zusendung einer Vorabansicht des schriftlichen Arbeitsvertrages gebeten.