Sehr geehrter Anwalt, sehr geehrte Anwältin, folgende Formulierung findet sich in meinem derzeitigen Anstellungsvertrag: „Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot (a) Der Arbeitnehmer darf, solange er ein Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, und auf schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers mit einer Frist von 3 Monaten vor Inkrafttreten während eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Inkrafttreten der Kündigung dieses Vertrags weder allein noch gemeinsam mit oder als Manager, Vertreter oder Arbeitnehmer einer Person oder als Anteilseigner direkt oder indirekt ein Geschäft betreiben oder sich an einem solchen beteiligen, daran beteiligt sein oder daran interessiert sein, das mit dem Geschäft der Gruppe im Wettbewerb steht. (…). (b) Sofern der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordert, das in Abschnitt (a) festgelegte Wettbewerbsverbot einzuhalten, und sofern der Arbeitnehmer dieser Aufforderung vollständig nachkommt, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach dem Wirksamwerden der Beendigung des Arbeitsverhältnisses monatlich als Anreiz für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots einen Betrag in Höhe von 80 % des letzten vertraglich festgelegten Grundgehalts des Arbeitnehmers („Anreiz").