Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (für den niederländisches Recht gilt!!)... Deshalb greift u.U. die Wettbewerbsklausel meines Arbeitsvertrages, die lautet: Artikel 13 = Wettbewerbsklausel Es ist dem Mitarbeiter untersagt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von "Arbeitgeber" während der Dauer von 12 Monaten nach dem Ende des Arbeitsvertrages, unmittelbar oder mittelbar eine Stelle anzunehmen bei einem Unternehmen (...), das auf dem selben Markt wie "Arbeitgeber" tätig ist oder das (...) gleichartige Produkte (...) vertreibt (...). Artikel 15 = Bußgeldklausel Dem Mitarbeiter kann von Rechts wegen zur Last gelegt werden, wenn er entgegen seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 10 bis 14 handelt, und ihm wird -sofern erforderlich- in Abweichung von Artikel 7:650 Absatz 3 BGB für jede Zuwiderhandlung ein für "Arbeitgeber" bestimmtes Bußgeld auferlegt, wobei es sich um einen Betrag von € 500,00 pro Zuwiderhandlung handelt, sowie ein Bußgeld in Höhe von € 50,00 für jeden Tag, den die Zuwiderhandlung andauert, ungehindert des Rechts von "Arbeitgeber", Erfüllung dieses Vertrages zu fordern und ungehindert des Rechts von "Arbeitgeber", anstelle des Bußgeldes vollständigen Schadenersatz zu fordern. -------------- Weitere Ausführungen zur Wettbewerbsklausel gibt es nicht, auch keinen Hinweis auf eine Karenz-Entschädigung, wie sie in Deutschland üblich wäre.