Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich rate Ihnen, Ihr Angebot auf Abschluss eines Auflösungsvertrages schnellstmöglich zurückzunehmen, jedenfalls aber keine Unterschrift unter einen entsprechenden schriftlichen Vertrag zu leisten, wenn er Ihnen vorgelegt wird. Das erspart es Ihnen, später den Vertrag auf Sittenwidrigkeit untersuchen zu lassen und sich ggf. gegenüber Dritten (Agentur für Arbeit) rechtfertigen zu müssen.
Die Forderung Ihres Arbeitgebers, einen Auflösungsvertrag nur abschließen zu wollen, wenn Sie auf alle (!) noch offenen Ansprüche verzichten, ist die Ausnutzung Ihrer Verunsicherung über den Kündigungszeitpunkt und beruht nicht auf berechtigten Interessen des Arbeitgebers. Wenn es nur um die einvernehmliche Festlegung des Zeitpunktes geht, wäre eine solche umfassende Verzichtserklärung nicht erforderlich. Eventuell liegt sogar eine arglistige Täuschung vor, wenn Ihr Arbeitgeber wissen sollte, dass Sie sehr wohl fristgerecht gekündigt haben.
Es wäre also zu prüfen, ob Ihre Kündigungserklärung fristgerecht war. Dazu bin ich gerne bereit, wenn Sie mir das Datum der Kündigungserklärung, die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses sowie eine etwaige vertragliche Regelung zur Kündigung noch mitteilen über die Nachfrage-Funktion.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen