Anspruch auf vollen vertraglich vereinbarten Jahresurlaub bei Vertragsende?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Mein Vertrag läuft in der 2. Jahreshälfte aus, somit ist die Wartezeit erfüllt und ich habe Anspruch auf meinen vollen Jahresurlaub (§ 5 Abs 1 c BUrlG), was auch nicht von der Personalabteilung in Frage gestellt wird. ... Da jedoch in meinem Vertrag nichts Zusätzliches vereinbart wurde, gilt der volle Jahresanspruch von 28 Tagen gemäß § 5 Abs 1 c BurlG.