Zeitarbeitsvertrag - Kündigung von Arbeitsantritt
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell / Wiesbaden
Nun überlege ich, den Job nicht anzutreten und den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Vertrag gibt es eine Klausel "Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag gemäß § 9.1 MTV BZA als nicht zu Stande gekommen." Ansonsten ist die Kündigungsfrist 1 Woche in den ersten 3 Monaten, dann 2 Wochen.