Kündigung, Elternzeit, ALG 1, Überstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Jörg Klepsch / Wiesbaden
Ich gehe Anfang Oktober 2019 für sechs Monate in Elternzeit. Der Arbeitgeber hat die Elternzeit bestätigt, der Elterngeldbescheid liegt mir bereits vor. ... Ist es vor diesem Hintergrund möglich, einen Vertrag mit dem Arbeitgeber abzuschließen, in dem ich mich verpflichte, gegen die betriebsbedingte Kündigung nicht rechtlich vorzugehen?