Regelung Stundenanzahl im Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die vereinbarte / zu leistende Stundenzahl in meinem Arbeitsvertrag: Ich arbeite grundsätzlich 20 Std. die Woche an 4 Tagen (Mo – Do) und vertrete meine Teamleiterin in ihrem Urlaub Vollzeit. ... Die Formulierung im Arbeitsvertrag lautet: ———————————————— "Arbeitszeit (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden ausschließlich der Pausen, zzgl. 120 Stunden für 6 Wochen Urlaubsvertretung der „Leiterin Finanzen und Administration" in Vollzeit. (2) Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt auf die Werktage Montag bis Donnerstag. Während der Vollzeitvertretung gemäß Absatz (1) erfolgt die Verteilung der Arbeitszeit auf die Werktage Montag bis Freitag.