Kündigungsschutzgesetz - wer zählt als Arbeitnehmer?
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Sofern ich richtig informiert bin, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für Betriebe mit bis zu 5 Arbeitnehmern. Nun meine Frage: Ist bei der Prüfung, ob das Kündigungsschutzgesetz aufgrund der Mitarbeiterzahl des Betriebes Anwendung findet oder nicht, der geschäftsführende Gesellschafter als Arbeitnehmer mitzuzählen oder nicht? Vielen Dank!