Stellenwechsel und Vorjahresurlaub
Bei einem Gespräch in der vergangen Woche mit meinem Arbeitgeben wurde mir folgende Information in Bezug auf aktuellen und vorjährigen Resturlaub gegeben: für das laufende Jahr könne ich meinen noch verbleibenden Urlaub von 17 Tagen voll in Anspruch nehmen. ... Zum genannten Sachverhalt habe ich folgende Fragen: - wenn ich über viele Jahre hinweg bis einschl. 05/2008 meinen kompletten vorjährigen Resturlaub aus mehreren Jahren auf der Gehaltsabrechnung sehen konnte, hätte ich dann trotzdem von mir aus am Anfang jeden neuen Jahres beim AG einen Antrag auf Übertrag des alten Urlaubs auf das Folgejahr stellen müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren?