Unterscheidung zwischen dem gesetzlichen und vertraglichen Urlaub
vom 12.8.2019
51 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
In dem Vertrag, sehe ich das erstmals, unterscheidet es sich zwischen dem gesetzlichen und vertraglichen Urlaub. Bis jetzt habe ich Verträge gehabt, mit Formulierung: "Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von 30 Tagen pro Kalendarjahr". ... Falls solche Unterscheidung mich als Arbeitnehmer benachteiligt, können Sie Vorschlag geben wie wäre es besser entsprechende Teil des Vertrages zu formulieren?