von RAin Jutta Petry-Berger
Hallo, wir haben zu unserer Wohnung ein im Mietvertrag hinterlegten Gartenanteil nur alleinigen Nutzung mitgemietet. Nun haben wir viel Arbeit, Geld und Zeit reingesteckt und den Garten auf "Vordermann" gebracht. Durch ein Schloß, welches wir aber mit Wissen der Vermieterin angebracht haben, ist di ...
Wohnung