Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich sind Sie zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Allerdings muß Ihnen ein Selbstbehalt von € 890 verbleiben. Desweiteren werden Sie Ihrer zweiten Ehefrau, Ihren Sohn und Ihr drittes Kind Unterhalt bezahlen müssen, so daß davon auszugehen ist, daß Ihr Selbstbehalt unterschritten werden wird, wenn Sie alle Unterhaltsberechtigten vollumfänglich befriedigen wollen.
Es wird deshalb eine Mangelfallberechnung vorzunehmen sein. Dazu wird es aber auf ihr konkretes Einkommen und etwaige Abzüge ankommen, so daß an dieser Stelle keine Unterhaltsberechnung erfolgen kann.
Ich empfehle Ihnen, den von Ihnen nach der Wiederheirat zu zahlenden Unterhalt konkret vom örtlichen Jugendamt ausrechnen zu lassen oder einen Anwalt aufzusuchen, dem Sie dann bitte Ihr Einkommen der letzten 12 Monate belegen, da andernfalls keine konkrete Unterhaltsberechnung möglich sein wird.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
--
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Gleueler Str. 249 D-50935 Köln
Tel: (0221) 355 9205 / Fax: (0221) 355 9206 / Mobil: (0170) 380 5395
Sipgate: (0221) 355 333915 / Skype: schwartmann50733
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.mietrecht-in-koeln.de
www.net-scheidung24.de
www.online-rechtsauskunft.net
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.andreas-schwartmann.de" target="_blank"><img src="http://www.andreas-schwartmann.de/logo.gif"></a>
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022164009611
Tel: 024213884576
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
hallo
ich habe die letzten 12 Monate zusammen gerechnet und halbiert
bekommen 1.420,33 Frage: Was bleibt für mich und meine Söhne?
Zunächst muß Ihnen der Selbstbehalt von € 890 verbleiben. Eine konkrete Unterhaltsberechnung ist ohne genaue Kenntnis Ihrer Belastungen und für den von Ihnen angebotenen Einsatz leider nicht möglich.