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Was tun, um ein besseres Arbeitszeugnis zu bekommen?

16. April 2007 21:35 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich hätte gerne eine Auskunft zu den Formulierungen in meinem Arbeitszeugnis. Ich bin mir unsicher, ob es ein gutes Arbeitszeugnis ist oder ob darin negaive Einschätzungen formuliert worden sind. Was kann ich tun, um ein besseres Zeugnis mindestens Note 2 zu bekommen. Gibt es eine Frist einzuhalten, um Widerspruch einzulegen und kann dieser zunächst ohne Rechtsanwalt von mir eingefordert werden?

Inhalt Arbeitszeugnis:
Frau XX war vom 18.05.06 bis 14.01.07 als Koordinatorin und pädagogische Mitarbeiterin in unserem Unternehmen beschäftigt.

Angaben zum Arbeitgeber ....

Frau XX übernahm als Koordinatorin für den Standort folgende Aufgaben:

Wirtschaftliche Verantwortung für den Koordinationsbereich
Mitarbeiterführung
Personaleinsatzplanung / Referenteneinstatzplanung
Ergebnisplanung / Zielplanung
Qualitätssicherung
Konzeptionelle Arbeiten
Bearbeitung von Ausschreibungen / Auftragsakquise
Regelmäßige Berichte an die Geschäftsführung
Kontaktpflege zu Auftraggebern und Unternehmen
Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
Verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben

Frau XX überzeugte durch ein hohes Maß an Engagement und Interesse an den Geschäftsfeldern unseres Unternehmens. Ihre langjährige Berufserfahrung brachte sie bei der Wahrnehmung der Aufgaben ein. Sie nahm an betrieblichen Weiterbildungskursen und Seminaren teil.
Frau XX besitzt eine gute Aufassungsgabe und war stets bemüht die gestellten Anforderungen beim Ausbau des Koordinationsbereiches zu erfüllen.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war vorbildlich. Bei den Mitarbeitern war Frau XX als kooperative Kollegin geschätzt und beliebt. Gegenüber unseren Auftraggebern zeichnete sie sich durch ihr freundliches Auftreten und ihre Fachkompetzenz aus.
Frau XX verlässt mit dem heutigen Tag unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Für die Zukunft wünschen wir ihr viel Erfolg.

Vielen Dank im voraus und über eine baldige Anwort freue ich mich.

16. April 2007 | 22:14

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:

Folgende Punkte sehe ich in Ihrem Zeugnis als problematisch an:

- Es fehlt eine Beschreibung Ihres Wissens und Ihrer Befähigung. Insbesondere die Formulierung "war stets bemüht" wird üblicherweise verwendet, um (verschlüsselt) zu signalisieren, "sie hat sich bemüht, aber sie hat es nicht hingekriegt". Sie sollten unbedingt verlangen, dass diese Formulierung entfernt wird.

- "Für die Zukunft wünschen wir ihr viel Erfolg" wird üblicherweise so verstanden, dass Sie den Erfolg bei diesem Arbeitgeber nicht hatten. Besser wäre "alles Gute".

- Es fehlt die Leistungsbeurteilung, die in ihrer Formulierung einer Note entspricht. Für eine 2 müsste es heißen "Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt."

Eine feste Frist für den Zeugnisberichtigungsanspruch gibt es zwar nicht, aber Sie sollten sich nicht allzu lange damit Zeit lassen, um nicht unglaubwürdig zu wirken.

Theoretisch können Sie diesen Anspruch auch ohne Anwalt geltend machen, aber es wird Ihrem Anliegen ohne Einschaltung eines Anwalts vermutlich der nötige Nachdruck fehlen, um den Arbeitgeber zu einer Änderung zu bewegen. Deshalb ist zu empfehlen, dass Sie das Zeugnis nochmals mit einem Anwalt in allen Einzelheiten unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situatuion besprechen und sich über Formulierungen beraten lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies im Rahmen dieser Online-Erstberatung nicht erfolgen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de










Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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