Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Frage beantworte ich auf der Grundlage Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:
Folgende Punkte sehe ich in Ihrem Zeugnis als problematisch an:
- Es fehlt eine Beschreibung Ihres Wissens und Ihrer Befähigung. Insbesondere die Formulierung "war stets bemüht" wird üblicherweise verwendet, um (verschlüsselt) zu signalisieren, "sie hat sich bemüht, aber sie hat es nicht hingekriegt". Sie sollten unbedingt verlangen, dass diese Formulierung entfernt wird.
- "Für die Zukunft wünschen wir ihr viel Erfolg" wird üblicherweise so verstanden, dass Sie den Erfolg bei diesem Arbeitgeber nicht hatten. Besser wäre "alles Gute".
- Es fehlt die Leistungsbeurteilung, die in ihrer Formulierung einer Note entspricht. Für eine 2 müsste es heißen "Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt."
Eine feste Frist für den Zeugnisberichtigungsanspruch gibt es zwar nicht, aber Sie sollten sich nicht allzu lange damit Zeit lassen, um nicht unglaubwürdig zu wirken.
Theoretisch können Sie diesen Anspruch auch ohne Anwalt geltend machen, aber es wird Ihrem Anliegen ohne Einschaltung eines Anwalts vermutlich der nötige Nachdruck fehlen, um den Arbeitgeber zu einer Änderung zu bewegen. Deshalb ist zu empfehlen, dass Sie das Zeugnis nochmals mit einem Anwalt in allen Einzelheiten unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Situatuion besprechen und sich über Formulierungen beraten lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies im Rahmen dieser Online-Erstberatung nicht erfolgen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
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